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   RG, 21.11.1907 - Rep. IV. 163/07   

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https://dejure.org/1907,222
RG, 21.11.1907 - Rep. IV. 163/07 (https://dejure.org/1907,222)
RG, Entscheidung vom 21.11.1907 - Rep. IV. 163/07 (https://dejure.org/1907,222)
RG, Entscheidung vom 21. November 1907 - Rep. IV. 163/07 (https://dejure.org/1907,222)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann ein Verschulden des Beschädigten im Sinne des § 254 Abs. 1 B.G.B. darin gesehen werden, daß er Halter eines bei der Entstehung des Schadens mitwirkenden Tieres ist?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zum Begriffe "Verschulden des Beschädigten" in § 254 Abs. 1 B.G.B.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 67, 120
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 06.07.1976 - VI ZR 177/75

    Tierhalterhaftung für Deckakte

    In der Rechtsprechung ist bisher schon eine entsprechende Anwendung dieser Bestimmung für den Fall anerkannt worden, dass sowohl der von einem fremden als auch von dem eigenen Tier verursachte Schaden an einem anderen Rechtsgut als dem eigenen Tier entstanden ist (vgl. RGZ 67, 120, 121).
  • BGH, 05.03.1985 - VI ZR 1/84

    Zurechnung des Schadens unter mehreren Tierhaltern

    Insoweit ist § 254 Abs. 1 BGB als Ausdruck des allgemeinen Rechtsgedankens auch auf die Tierhalterhaftung entsprechend anwendbar (so schon RGZ 67, 120, 121; ferner BGH, Urteile vom 6. Juli 1976 - VI ZR 177/75 - VersR 1976, 1090, 1091 - insoweit in BGHZ 67, 129 ff. nicht abgedrückt; allgemeine Meinung, für viele: Schäfer in Staudinger, BGB , 10./11. Aufl., § 833 Rdn. 72 und Kreft in RGRK- BGB , 12. Aufl., § 833 Rdn. 60 m.w.Nachw.).
  • OLG Hamm, 07.02.1990 - 13 U 62/88

    Zur Tierhalterhaftung wegen Deckens einer Rassehündin durch einen Mischlingsrüden

    In der Rechtsprechung ist bisher schon eine entsprechende Anwendung dieser Bestimmung für den Fall anerkannt worden, daß sowohl der von einem fremden als auch von dem eigenen Tier verursachte Schaden an einem anderen Rechtsgut als dem eigenen Tier entstanden ist (vgl. RGZ 67, 120, 121).
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